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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend, wenn im Angebotstext nichts anderes definiert ist.
Für die Lieferungen von Maschinen und technischen Einrichtungen gelten die VDMA-Bedingungen für Inlandsgeschäfte, Stand 3/2000.
Für Beratungsleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, im nachfolgenden auch Kunde genannt, oder Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Alle Angaben, Darstellungen und Beschreibungen unserer Leistungen auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen, Beschreibungen usw., auch bezüglich der Preise, sind unverbindlich und keine Eigenschaftszusicherungen.


2. Zustandekommen eines Vertragsabschlusses
Ein Vertrag entsteht nur zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und durch das kfm. Bestätigungsschreiben von uns. Zahlungen, Weisungen, Forderungen, Bestätigungen, Voraussetzungen und Abhängigkeiten von Dritten sind nicht vertragsrelevant.
Vertragsänderungen und Vertragserweiterungen sind beiderseitig schriftlich zu bestätigen.


3. Eigentumsvorbehalt
Bis zu vollständigen Bezahlung aller uns aus Lieferungen von Leistungen oder Waren, auch bei künftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns dem Kunden gelieferten Leistungen bzw. Waren vor.


4. Haftungs- und Folgeschadenregelung
Ingenieurleistungen werden von uns immer nach Erfahrungen, wissenschaftlichen bzw. theoretischen Parametern und Werten und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Dennoch wird es nach Fertigstellung einer Ingenieurleistung Anpassungsarbeiten im branchenüblichen und objektbezogenem Rahmen geben, welche terminliche Verzögerungen mit sich bringen können. Unsere Haftung für alle Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber oder einem Dritten aus einem Auftrag entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und in jedem Fall auf maximal 50% des Auftragwertes beschränkt. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Zusätzlich erbrachte und nicht vertraglich vereinbarte Mehrleistungen unterliegen in keinem Falle der Haftung. Durch nicht vorhersehbare konstruktive Besonderheiten können vom Kunden geforderte Vorablieferungen ihre Gültigkeit verlieren. Das wird vom Kunden bei einer Auftragserteilung akzeptiert.
Wir übernehmen keine Haftung und Gewährleistung für:
• Veränderungen, die der Kunde an unseren Lieferungen und Leistungen durchgeführt hat
• Übertragungsfehler über ISDN, Email oder Internet, wenn der Kunde Datenübertragung wünscht.


5. Zahlungsmodalitäten
Bei Aufträgen, deren Umfang vier Kalenderwochen übersteigen, wird Abschlagszahlung vereinbart.
Wenn nicht anders festgelegt oder der Auftragswert € 3.000 übersteigt, werden für einen Erstauftrag folgende Zahlungsmodalitäten festgelegt:
• 30% des Auftragswertes - 10 Tage netto, jedoch spätestens 14 Tage nach Auftragsbeginn
• 50% des Auftragswertes - 10 Tage netto, bei Fertigstellung der Leistung/ggf. Abnahme durch den Auftraggeber
• 20% des Auftragwertes - 30 Tage netto, ab Auslieferung der Abschlussdokumente.

Ohne Eingang der Abschlagszahlungen, unabhängig des Zahlungszieles, kann keine Lieferung erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns das Recht auf Unterbrechung aller Aufträge vor, damit verbundene Terminvereinbarungen sind in diesem Fall nicht mehr Vertragsbestandteil. Zusätzliche bzw. nachhaltige Leistungen, die nicht schriftlicher Vertragsbestandteil sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden und können Terminverzögerungen des Gesamtauftrages oder Folgeaufträgen bedingen, dies wird vom Kunden akzeptiert.


6. Schriftform
Alle Vereinbarungen, welche nicht schriftlich bestätigt sind, sind nicht Vertragsbestandteil.


7. Datenschutz
Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten in einer EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten.


8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder fehlen, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.


9. Schlussbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit angepasst werden. Daher gelten stets die aktuellen AGB, auf die der Kunde bei einem Angebot hingewiesen wurde.


10. Vertragsrecht/Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus einem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UNO Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

 


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